
FACHSCHULE FÜR SOZIALWESEN – FACHRICHTUNG SOZIALPÄDAGOGIK (PRAXISINTEGRIERTE AUSBILDUNG / PIA)
AUSBILDUNGSZIELE
Staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher.
Die Anerkennung gilt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und befähigt zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in Krippen, Kindergärten, Offenen Ganztagsschulen, Jugendzentren, Heimen, Internaten und anderen pädagogischen Einrichtungen.
Der Abschluss der Ausbildung ist in die Stufe 6 des DQR (Deutscher Qualifikations-rahmen) und des EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) eingestuft. In insgesamt 8 Stufen beschreiben die Qualifikationsrahmen, welche Kenntnisse, Fertigkeiten, Verantwortung und Selbständigkeit von den Inhabern entsprechender schulischer und beruflicher Abschlüsse zu erwarten sind. Sie beschreiben damit auch auf europäischer Ebene Zugangsmöglichkeiten zur Qualifizierung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe.
Den in Stufe 6 eingestuften Personen werden „Kompetenzen zur Planung, Beurteilung, und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld“ attestiert.
Voraussetzungen
Für die anspruchsvolle Arbeit mit Menschen werden neben Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit auch Belastbarkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Reflexionsfähigkeit und Lernbereitschaft als Schlüsselqualifikationen schon vor Beginn der Ausbildung erwartet.
Als schulische Voraussetzung gilt in der Regel die Fachhochschulreife im Sozialwesen, da hier durch das gelenkte Praktikum und die Wissenschaftspropädeutik die Orientierung auf die Sozialpädagogik gerichtet wird. Dem entspricht auch, dass die Auszubildenden in der Fachschule als Studierende und nicht als Schüler/innen bezeichnet werden und im vorher beschriebenen DQR und EQR der Bachelor-Grad in Stufe 6 eingestuft ist.
Der Logik der Qualifikationsrahmen folgend, sind jedoch auch viele andere Wege zur Aufnahme in die Fachschule möglich:
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit 6-wöchiger Praxiserfahrung in einer anerkannten Einrichtung der Kinder-, ,Jugend- oder Behindertenhilfe
- Fachoberschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildung im sozialen Bereich (Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungspflegehelfer/in)
- Fachoberschulreife in Verbindung mit anderen Berufsabschlüssen und einer 6-wöchigen Praxiserfahrung in anerkannten Einrichtungen der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe.
- Fachoberschulreife in Verbindung mit einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen pädagogischen Berufsfeld
ORGANISATION DER „PRAXISINTEGRIERTEN AUSBILDUNGSFORM“
Die Ausbildung ist in den fachpraktischen und in den fachtheoretischen Bereich gegliedert. Die Fachpraxis findet durchgängig in den 3 Ausbildungsjahren Montag bis Mittwoch oder Mittwoch bis Freitag in der Ausbildungsstelle statt. Die Ausbildungsstelle muss eine anerkannte Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sein und in der Einrichtung muss eine erfahrene pädagogische Fachkraft (Erzieherin/ Erzieher, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge) als Praxisanleiterin/Praxisanleiter zur Verfügung stehen.
DIE ERZIEHER/INNENAUSBILDUNG IST „LERNFELDORIENTIERT“ UND AUF VERBINDLICHE „KOMPETENZORIENTIERTE QUALIFIKATIONSPROFILE“ AUSGERICHTET.
Lernfeldorientierung bedeutet dabei, dass in der Ausbildung nicht die Fachtheorie im Mittelpunkt der Theorieausbildung steht, sondern stets die konkreten Handlungsnotwendigkeiten in der Praxis. Im Falle der Praxisintegrierten Ausbildungsform befragen also die angehenden Erzieher/innen die Lehrkräfte in der Schule und dann auch selber die Theorie, was diese zur Klärung der Fragen die sich in der Praxis stellen beitragen können.
Kompetenzorientierung heißt dabei, dass das Wissen, die Fertigkeiten und Haltungen der Studierenden im konkreten Handeln entwickelt, erprobt und rückgemeldet werden und die Mitstudierenden, die Praxisanleitungen und die Lehrkräfte hier eng und intensiv zusammenarbeiten.
Die Ausbildung fordert und fördert die Auseinandersetzung mit sich selbst und den anderen, Anstrengungsbereitschaft, Disziplin und körperliche, geistige und seelische Entwicklungsbereitschaft.
Die Besonderheiten des Kant-Berufskollegs
- Wie in der Fachoberschule sind maximal 24 Studierende in einer Klasse.
- Hohe Qualität der räumlichen und sächlichen Ausstattung
- Bedingt durch die Größe des Gesamtsystems kann keiner übersehen werden oder verloren gehen
- Die Studierenden bestimmen die inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunkte der Ausbildung mit (Wahl der fachlichen Vertiefungsgebiete, der Inhalte der Kompaktwochen und der Exkursionen)
- Der Schulträger, das Lehrerkollegium und die Schülerinnen und Studierenden engagieren sich gemeinsam als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ dafür, unsere Demokratie zu bewahren und den Ausgleich zwischen allen Religionen und Kulturen zu fördern.
BILDUNGSGANGBESCHREIBUNG
Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik bildet staatlich anerkannte Erzieher(innen) aus.
Erzieher(innen) sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Kindertageseinrichtungen, Heimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.
Die Praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre, in denen fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt werden.
Das Berufspraktikum ist in die drei Jahre integriert.
Die Studierenden erwerben in der dualen Ausbildung eine vertiefte Allgemeinbildung sowie ein fachliches Wissen und Können und erweitern durch den Wechsel von Theorie und Praxis ihre berufliche Handlungskompetenz.
Ziel der Ausbildung
• Berufsabschluss Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
• die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen sowie selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein
• Studierfähigkeit
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein darf und
- Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und
- Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger(in), Sozialhelfer(in), Heilerziehungshelfer(in) oder einer einschlägigen Berufsausbildung oder
- Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, die in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die volle Fachhochschulreife vermitteln oder
- Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
- Nachweis der vollen Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 900 Stunden (240 Stunden wegen Corona-Pandemie) oder
- Nachweis eines nicht einschlägigen Berufsabschlusses in Verbindung mit einer einschlägigen, zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 900 Stunden (240 Stunden wegen Corona-Pandemie)
- Nachweis eines entsprechend bezahlten Praktikumsplatzes in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung
Organisation - Unterricht
Neben den mindestens 18 Stunden Praxis in einer Einrichtung der Kinder- oder Jugendhilfe (die Einrichtung muss eine fachlich qualifizierte Person zur Praxisanleitung zur Verfügung stellen) erfolgt in den 3 Ausbildungsjahren durchgängig an 2 Tagen in der Woche (Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag) Unterricht in der Schule. Darüber hinaus finden zweimal jährlich schulische Kompaktwochen statt. In der Praxis sind von der Schule gestellte Praxisaufgaben zu bearbeiten. Pro Ausbildungsjahr werden die Studierenden 3-4-mal von der praxisbetreuenden Lehrkraft der Schule besucht. Das Lernen geschieht durch den Austausch in Präsenzveranstaltungen im Plenum und in Gruppen, durch Selbststudium und als E-Learning.
Unterrichtsfächer
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Praktische Philosophie
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe
- Projektarbeit
- Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Abschluss – Qualifikation
Die Ausbildung endet mit dem „Staatlichen Fachschulexamen“ (staatlich geprüfte/r Erzieher/in) und der „Fachpraktischen Prüfung“ (staatlich anerkannte/r Erzieher/in).
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist im „Deutschen Qualifikationsrahmen“ (DQR) und im „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) der Stufe 6 (von insgesamt 8 Stufen) zugeordnet.
MIT DER ERFOLGREICH ABGESCHLOSSENEN AUSBILDUNG
- wird die staatliche Anerkennung als Erzieher(in) ausgesprochen
- kann nach einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Erzieher(in) die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden
- kann die Klasse 13 der Fachoberschule mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife besucht werden
- ist die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Sozialwesen (nach einem einschlägigen Praktikum) oder an Fachhochschulen anderer Fachrichtungen verbunden.
Ausbildungsbeihilfen
In der Regel erhalten die PiA-Fachschüler*innen über die gesamte Ausbildungsdauer eine Vergütung, die, je nach Träger und Ausbildungsjahr, in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in 2018 wurde vereinbart, dass die PiA in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – rückwirkend zum 01.03.2018 aufgenommen wird. Demnach werden im öffentlichen Dienst folgende Entgelte gezahlt:
1. Jahr: 1140,69 € brutto
2. Jahr: 1202,07 € brutto
3. Jahr: 1303,38 € brutto